AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Fahrradtouren und der Fahrrad Vermietung

AGB Fahrradtouren

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Dienstleistungen, welche die tours, film & coffee GmbH, Geschäftsführer Heinz Braunhofer, Kastanienallee 55, 10199 Berlin (im folgenden URBAN BIKE TOURS genannt) anbietet.
Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an.

§ 2 Vertrag

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung und danach erfolgter Auftragsbestätigung durch URBAN BIKE TOURS zustande.

§ 3 Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Tourenbeschreibung auf der Internetseite oder Flyer, sowie aus der individuellen Vereinbarung mit dem jeweiligen Vertragspartner. Unseren Tourguides ist es freigestellt den Streckenverlauf zu ändern. Dadurch können die Touren voneinander abweichen. Dauer und Strecke sind immer ungefähre Angaben. Wenn nichts anders vereinbart ist, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 4 Personen pro Tour.

§ 4 Preise

Wenn nicht anders vereinbart, gelten die auf der Internetseite bzw. Flyer abgebildeten Preise.

§ 5 Gutscheine

Ausgestellte Gutscheine werden erst nach Zahlungseingang gültig und können nicht gegen Bargeld umgetauscht werden. Sie haben eine 3–jährige Laufzeit. Der Gutschein ist bei Tour Start dem Tourguide auszuhändigen.

§ 6 Zahlung

Die Zahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung oder bar vor Tour Start.

§ 7 Storno, Rücktritt, Umbuchung

URBAN BIKE TOURS ist stets bemüht seine Termine einzuhalten. Muss eine Tour aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgesagt werden, haben die Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der erfolgten Zahlungen oder Teilnahme an einem Ersatztermin. Ein weiterer Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

Die Tour findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt, ausser die Sicherheit der Teilnehmer kann nicht gewährleistete werden. In diesem Fall hat der Teilnehmer Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückerstattung der bereits erfolgten Zahlung.

Muss eine bereits begonnene Tour aufgrund außergewöhnlicher Umstände, etwa ein starker Sturm oder Verletzung eines Teilnehmers, abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegen URBAN BIKE TOURS.

Der Kunde kann bei bereits reservierten Touren vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Dabei fallen bei einer Stornierung oder Umbuchung bis zum 14. Tag vor dem Termin der Tour keine Kosten an. Danach gelten folgende Gebühren:

Bis 7 Tage vor Tourstart sind 25 % Stornogebühr fällig.
Bis 3 Tage vor Tourstart sind 50 % Stornogebühr fällig.
Weniger als 3 Tage vor Tourstart sind 100 % Stornogebühr fällig.

Werden bei einer Gruppenbuchung nur einzelne Teilnehmer (max. 10 % der Gesamt-Teilnehmerzahl) z.B. wegen Erkrankung storniert, wird keine Stornogebühr erhoben, wenn uns die neue Teilnehmerzahl bis 24 Stunden vor dem Tourstart per Mail mitgeteilt wird.

URBAN BIKE TOURS behält sich seinerseits vor, eine Tour abzusagen, falls bei Tourbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Kooperationen mit weiteren Partnern gelten jeweils deren Stornierungsbedingungen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer muss vor Antritt der Tour selbst einschätzen, ob die Teilnahme mit seiner körperlichen Verfassung vereinbar ist.

Der Teilnehmer hat auf den geführten Fahrradtouren unbedingt die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. URBAN BIKE TOURS haftet nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.

Der Teilnehmer hat sich vor Fahrtantritt mit dem Mietfahrrad vertraut zu machen sowie einen Fahrtauglichkeitstest durchführen. Liegt bei Beginn der Nutzung offensichtlich ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte vor oder tritt er während der Nutzung auf, hat der Teilnehmer unverzüglich URBAN BIKE TOURS bzw. den Tourguide zu informieren und die Nutzung des Fahrrades unmittelbar zu unterlassen.

Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Schäden an dem ihm während der Fahrradtour zur Verfügung gestellten Fahrrad.

URBAN BIKE TOURS haftet gegenüber dem Kunden in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Stadtführung auf Fahrrädern) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

§ 9 Mitwirkungspflicht

Der Tourteilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, insbesondere die verkehrsübliche Sorgfalt walten zu lassen. Bei grob fahrlässigem oder störendem Verhalten eines Teilnehmers oder bei übermäßigem Genuss von Alkohol wird der Teilnehmer ersatzlos von der Veranstaltung ausgeschlossen.

§ 10 Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos

Im Rahmen unserer Fahrradtouren werden wir gelegentlich Fotos und Videoaufnahmen machen, die auf der Website und Social Media Plattformen von URBAN BIKE TOURS veröffentlicht werden können. Aus rechtlichen Gründen ist dies nur mit Ihrem Einverständnis möglich. Wenn Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, weisen Sie bitte unseren Fotografen, Guide und/ oder URBAN BIKE TOURS daraufhin.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine der voran stehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

§ 12 Gerichtsstand

Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und URBAN BIKE TOURS gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Vertragsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und URBAN BIKE TOURS ist Berlin.

AGB Fahrradvermietung

§ 1 Anwendungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Vermietung von Fahrrädern jeder Art, welche die tours, film & coffee GmbH, Geschäftsführer Heinz Braunhofer, Kastanienallee 55, 10119 Berlin (im folgenden Vermieter genannt) anbietet. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Bedingungen an

§ 2 Pflichten des Vermieters

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem technischem Zustand zur Verfügung zu stellen.
  2. Wird während der Mietzeit eine Reparatur am Fahrrad notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, so hat der Vermieter diese vorzunehmen oder aber dem Mieter ein angemessenes Ersatzfahrzeug anzubieten. Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragen, anderenfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst.

§ 3 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Empfang der Mietgegenstände. Vor der Nutzung muss er sich mit der Funktionsweise des Fahrrades vertraut machen sowie einen Fahrtauglichkeitstest durchführen. Liegt bei Beginn der Nutzung offensichtlich ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte vor oder tritt er während der Nutzung auf, hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu informieren und die Nutzung des Fahrrades unmittelbar zu unterlassen.
  2. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag.
  3. Der Vermieter ist berechtigt bei einem Schaden oder Verlust des Fahrrades den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
  4. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt keine Erstattung des Mietpreises.
  5. Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er das Fahrzeug beherrscht und die Regeln der StVO kennt und für deren Einhaltung selbst verantwortlich ist. Die Benutzung abseits befestigter Wege, zu sportlichen Wettbewerben oder die Weitervermietung der Mietgegenstände sind ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters untersagt.
  6. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern. Während das Fahrzeug nicht genutzt wird, ist es mit einem vom Vermieter zur Verfügung gestellten Schloss an festen Gegenständen wie Fahrradbügeln, Masten etc. anzuschließen. Bei Verlust oder Totalschaden haftet er in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrrades, wobei der Diebstahl polizeilich anzuzeigen ist.
  7. Bei Verlust eines Fahrradschlosses oder Schlüssel erheben wir eine Gebühr i.H. des Wiederbeschaffungswertes des Schlosses bzw. des Schlüssels.
  8. Das Mindestalter für Mieter beträgt 16 Jahre. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre werden die Mietgegenstände nur abgegeben, wenn sie während der Dauer der Miete von Erwachsenen beaufsichtigt werden. In diesem Fall haftet der unterzeichnende Erwachsene.
  9. Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen des Fahrzeuges dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter.
  10. Ist der Mieter in einem Verkehrsunfall verwickelt, so hat er in jedem Fall die Polizei an den Unfallort zu holen und sich von ihr die Unfallnummer geben zu lassen. Diese, sowie weitere Angaben zum Unfallhergang muss er dem Vermieter mitteilen.

$ 4 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet nach allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug – abgesehen von Verschmutzungen und Abnutzungen im Rahmen einer üblichen Nutzung – in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat.

$ 5 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet gegenüber dem Kunden in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Fahrradvermietung) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

§ 6 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin-Mitte